Rechtsprechung
BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 2
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07). - BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91
Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08
Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch …
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN). - BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11
Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen; …
Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).